Gesetzliche Krankenversicherung Ich bin zur Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen berechtigt, sofern eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt. Um das zu klären, gibt es Probatorische Sitzungen, deren Kosten die Krankenkasse in jedem Fall trägt. Dazu benötige ich Ihre Versichertenkarte. Sie brauchen keine Überweisung.
Private Krankenversicherung und Beihilfe Auch die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Behandlungskosten ganz oder teilweise – in Abhängigkeit vom Versichertentarif des Patienten. Sie können dies vor Aufnahme der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung erfragen. Ich unterstütze Sie gerne dabei, eine Kostenzusage von Ihrer Krankenversicherung zu erhalten. Selbstzahler Paartherapie, Coaching und Hypnotherapeutische Raucherentwöhnung sind kein Leistungsbestandteil der Krankenkassen, die Kosten tragen Sie selbst. Sie werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet